Eigentlich sollte die Partikelmessung für Dieselfahrzeuge zum Jahresbeginn 2023 flächendeckend eingeführt werden. Weil nicht genügend Abgastester produziert werden können, ist dieses Ziel nicht mehr zu erreichen. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit einer Regelung für den Übergang.

Mit der Veröffentlichung der „Änderungsrichtlinie zur Durchführung der Abgasuntersuchung wurde Ende April die Partikelmessung (PN-Messung) für Euro-6-Dieselfahrzeuge zum 1. Januar 2023 eingeführt. Das Problem ist nur, dass die Messgerätehersteller auf Grund der aktuellen Probleme auf der Welt weiterhin unter einer angespannten Versorung mit notwendigen Bauteilen leiden und die neuen Geräte nur eingeschränkt liefern können. Da sich aktuell abzeichnet, dass eine flächendeckende Einführung der Partikelmessung nicht termingerecht möglich sein wird, will die Bundesregierung jetzt eine Übergangsregelung auf den Weg bringen. Die PN-Messung soll die bisher praktizierte Messung des Absorptionskoeffizienten (Trübungsmessung) ersetzen.

Wie das Bundesverkehrsministerium in einem Schreiben vom 2. September an die Verantwortlichen der berechtigten Untersuchungsstellen mitteilte, soll eine solche Regelung „nach einer Abschätzung der Marktverfügbarkeiten“ voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten. Zugleich soll darin festgelegt werden, für welchen Zeitraum diese Übergangsregelung gelten wird. Vom Grundsatz her bleibt aber der 1. Januar 2023 der Stichtag für die Einführung der Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung an Dieselmotoren.

Die Übergangsregelung sieht demnach folgendes vor:

  • Alle Untersuchungsstellen, die zum 1.1.23 bereits mit PN-Geräten beliefert wurden, müssen die PN-Messung durchführen.
  • Verfügen die Untersuchungsstellen noch nicht über ein PN-Messgerät, dürfen sie über den 1.1.23 hinaus für den noch festzulegenden Zeitraum die Trübungsmessung anwenden.
  • Das bisherige Verfahren der Trübungsmessung würde damit als Ausnahme neben die PN-Messung treten, ehe nach Ablauf der Übergangsfrist ausschließlich die PN-Messung zur Anwendung kommen würde.
  • Die Möglichkeit, von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen, besteht jedoch nur dann, wenn die berechtigten Stellen den schriftlichen Nachweis einer verbindlichen Bestellung eines PN-Messgerätes erbringen können.
  • Aus diesem Nachweis muss unmissverständlich deutlich werden, dass die verbindliche Bestellung eines PN-Messgerätes bis zum 1.11.2022 erfolgt ist.
  • Die Bundesregierung behält sich vor, entsprechende Verfahren zur stichprobenartigen Kontrolle festzulegen.

„Mit der Übergangsregelung trägt das Ministerium den massiven Liefer- und Beschaffungsproblemen für technische Komponenten Rechnung, die seit einigen Monaten im Markt herrschen und alle Gerätehersteller gleichermaßen betreffen“, erklärt Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband. Aus Sicht der Gerätehersteller sei diese Regelung zu begrüßen, weil aufgrund der genannten Beschaffungsprobleme zum 1. Januar 2023 mit Einführung der PN-Messung keine 100%ige Geräteabdeckung im Markt erreicht werden kann“, so Hahn.

Die Task-Force-Gruppe Partikelmessung aus Vertretern des Verkehrsministeriums, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), der Gutachter, des ZDK, der Kalibrierlabore, der Gerätehersteller und anderer tagt seit Mitte 2021 alle zwei Monate. Das Gremium fragt regelmäßig die Situation zu Baumusterprüfung, Akkreditierung der Kalibrierlabore, Inverkehrbringen, sowie die aktuelle Liefersituation bei allen beteiligten Unternehmen und Dienstleistern ab.

„Die weiterhin angespannte Situation bei der Beschaffung von Komponenten betrifft mittlerweile nicht nur elektronische Bauteile, sondern erstreckt sich auf fast alle Bereiche der Materialbeschaffung und Logistik, wird  Hahn in dem Schreiben des ASA-Verbands weiter zitiert. Die Gerätehersteller seien darum bereits während der laufenden Baumusterprüfung gezwungen gewesen, Ersatzkomponenten zu beschaffen. „Dies alles sowie der Krieg in der Ukraine führten neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen und Engpässen, die trotz aller Anstrengungen und dem Aufbau von Parallelprozessen nicht vollständig aufgefangen werden konnten“, so Hahn.

Bis zu 15.000 Geräte bis Jahresende

Aktuell sehen sich die Gerätehersteller in der Lage, bei weiterhin planmäßigem Fortschritt im Baumuster- und im Akkreditierungsprozess bis zum Jahresende zwischen 11.000 und 15.000 Geräte zu liefern. Die Stückzahlen ab Januar werden mit 2.000 bis 3.000 pro Monat beziffert. Bei der Marktabschätzung geht der ASA-Verband von einem Bedarf von 12.000 bis 15.000 Geräten allein bei den Prüforganisationen aus. Hinzu würden noch 35.000 AU-Berechtigungen bei den Kfz-Werkstätten hinzukommen. Allerdings sei hier derzeit offen, wie viele Werkstätten sich tatsächlich mit der PN-Messtechnik beschäftigen und auch selbst Geräte anschaffen werden. Auf Basis dieser Zahlen sei bis Ende März 2023 ein Ausstattungsgrad von ca. 17.000 bis 24.000 Geräten erreicht. „Bis Ende Juni 2023 könnten zwischen 23.000 bis 33.000 Geräte im Feld verfügbar sein“, rechnet Harald Hahn hoch.

In diesem Zusammenhang weisen die Gerätehersteller ein weiteres Mal darauf hin, dass Betriebe mit AU-Berechtigung aufgrund der schwierigen Beschaffungssituation möglichst frühzeitig Geräte bestellen sollten – und zwar unabhängig vom Status der Baumusterprüfung. Die bevorstehende Automechanika in Frankfurt sei für AU-berechtigte Unternehmer eine gute Gelegenheit, sich umfassend über Partikelmessung und -geräte zu informieren. „Alle Gerätehersteller werden dort ihre Produkte zeigen und Informationen zum Stand der Baumusterprüfung geben können“, empfiehlt Harald Hahn abschließend.

QUELLE: AMZ

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert