Lieferschwierigkeiten erreichen die Werkstattausrüstung: Die Produktion der Partikelzähler stockt. Die erweiterte Abgasuntersuchung soll dennoch am 1. Januar starten – garniert mit einer Prise Sonderregelungen.
Es drohen offenbar Verzögerungen im Betriebsablauf bei der für 2023 anvisierten Partikelmessung in Deutschland – das stellten einer Mitteilung des ASA-Verbands zufolge Teilnehmer der 6. Task-Force-Sitzung Anfang Juni fest. Die Task-Force-Gruppe Partikelmessung gibt es seit dem vergangenen Jahr, sie setzt sich u.a. aus Vertretern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), Dekra, TÜV Nord sowie den Geräteherstellern zusammen – die Leitung liegt laut Meldung beim ASA-Verband.
Zwar halten alle Beteiligten an der Einführung der Partikelzählung im Rahmen der Abgasuntersuchung bei Dieselmotoren fest. Das neue Verfahren kommt in Deutschland zum 1. Januar 2023, es werde keine Verschiebung geben, heißt es in der Mitteilung. „Diesbezüglich im Markt kursierende Gerüchte sind falsch“, stellt Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband, klar. Dennoch sind Gerätehersteller von gestörten Lieferketten betroffen und können offenbar nicht in dem Maß produzieren, wie geplant: „Die in Teilen der Welt immer noch anhaltende Pandemie und der damit verbundene Lockdown in Asien erschweren seit einigen Monaten massiv die Beschaffung wichtiger Teile und Komponenten für die Geräteproduktion“, beschreibt Harald Hahn die aktuellen Herausforderungen.
Eine Auswirkung: Gerätehersteller müssen während der Baumusterprüfung selbst für Ersatzkomponenten zu sorgen. „Dieser Prozess ist sehr aufwändig und führt zwangsweise zu Verzögerungen“, so Hahn. Dennoch empfehlen Gerätehersteller und ASA-Verband unisono: AU-Betriebe sollten möglichst frühzeitig Geräte bestellen – unabhängig vom Status der Baumusterprüfung. Denn: Wer zuerst ordert, wird auch zuerst beliefert.
Unter Berücksichtigung der besonderen Situation ziehe das Verkehrsministerium eine Übergangsregelung in Erwägung, heißt es von Verbandsseite. Die beim jüngsten Treffen der Projektgruppe diskutierte Übergangsregelung umfasst fünf Punkte, muss allerdings noch mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium abgestimmt werden. Neben einem unveränderten Einführungstermin für die Partikelmessung geht es darum, dass für AU-Betriebe bzw. Prüfstellen, die rechtzeitig zum Starttermin ein Gerät erhalten haben, die Partikelmessung verpflichtend ist. Andere Betriebe dürfen „unter strengen und noch zu definierenden Bedingungen für einen eng begrenzten Übergangszeitraum eine Opazitätsmessung durchführen“, wie es heißt. Bedingungen, zeitliche Dauer der Übergangsfrist würden noch festgelegt und zeitnah bekannt gegeben. Eine Bedingung soll der Nachweis einer Geräte-Bestellung sein. Die Übergangsdauer werde im Herbst festgelegt, „sodass aufgrund des Fortschrittes bei der Baumusterprüfung der Geräte und der Akkreditierung der Kalibrierlabore eine fundierter Basis zur Verfügung stehen wird“, so der O-Ton.
Auf die Möglichkeit einer verzögerten Produktion wies übrigens Hella Gutmann bereits im Januar in einer Mitteilung zum neuen HG4-PCK hin (wir berichteten). Der Werkstattausrüster stellte das Zusatzgerät zum AU-Tool Mega Compaa HG4 für das dritte Quartal 2022 in Aussicht, verwies aber auf die „weltweit angespannte Liefersituation für elektronische Bauteile“.
QUELLE: AMZ
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