Gibt es noch Hoffnung für den Verbrenner?

Am Mittwoch, den 8. Juni 2022, hat das Europäische Parlament im Plenum mit 339 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen über den Entwurf einer Verordnung zur Verringerung der CO₂-Emissionen von Fahrzeugen und damit für ein Verbot des Verkaufs neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor im Jahr 2035 in der Union angenommen.

Der verabschiedete Text legt nämlich das Ziel fest, die durchschnittlichen Emissionen der Flotte neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge bis 2035 gegenüber 2021 um 100% zu senken, was de facto zu diesem Zeitpunkt den Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verbietet. Es legt außerdem ein Zwischenziel fest, nämlich eine Reduzierung der Emissionen bis 2030 um 55 % bei Pkw und um 50 % bei leichten Nutzfahrzeugen.

Verkaufsverbot für Pkw und Nutzfahrzeuge

Das Verkaufsverbot würde alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge betreffen, die mit einem Verbrennungsmotor, Benzin oder Diesel, ausgestattet sind, also auch Hybride.

Der Gebrauchtwagenmarkt und damit alle Fahrzeuge, die vor 2035 gekauft wurden, wären jedoch nicht betroffen. Indem der Verkauf von Neufahrzeugen ab 2035 verhindert wird, soll die Zahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 2050 drastisch reduziert werden, da die durchschnittliche Lebensdauer eines Autos 15 Jahre beträgt.

Wie geht es weiter?

Der angenommene Text ist nun das Mandat des Parlaments für die Verhandlungen mit den 27 EU-Mitgliedstaaten. Diese werden versuchen, bis Ende Juni einen gemeinsamen Standpunkt festzulegen, um bis Ende 2022 zu einer interinstitutionellen Vereinbarung (Kommission – Parlament – Mitgliedstaaten) zu gelangen.

Dieser Gesetzentwurf ist nicht Bestandsteil der aktuellen Ampel-Regierungserklärung und kann seitens der Bundesrepublik Deutschland zu einer längeren Diskussion mit den weiteren EU-Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament führen. Die Bundesregierung ist eher bereit für eine gewisse Technologieoffenheit um die CO2-Ziele zu erreichen. So ist und bleibt der Diskussionspunkt über E-Fuels sicherlich ein wichtiges Argument für den Verbrenner-Motor.

Auch die Überlegung die Übergangszeit zum kompletten Verbot des Verbrenners zu verlängern ist ein legitimer Punkt. Zur Orientierung. Italien, Frankreich und Deutschland haben geplant das Verbot für Pkws ab 2035 umzusetzen. Ausnahmeregelungen gibt es für Nutzfahrzeuge. Es bleibt abzuwarten wer sich in diesem Trialog durchsetzen wird.

QUELLE: AMupdate

ATEV Presse

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